Die Startseite Uncategorized Große Änderungen ab Dezember – Was Rentner jetzt wissen sollten

Große Änderungen ab Dezember – Was Rentner jetzt wissen sollten

von Walther Berndt

Die auf dieser Website veröffentlichten Informationen sind Werbeartikel

Ab Dezember 2025 treten mehrere wichtige Anpassungen im Rentensystem in Kraft. Betroffen sind vor allem Erwerbsminderungsrentner, Eltern sowie Personen, die ihre Rente bisher per Scheck erhalten haben. Die Bundesregierung arbeitet zugleich an weiteren Reformen, die langfristig für mehr Übersichtlichkeit sorgen sollen.

Die auf dieser Website veröffentlichten Informationen sind Werbeartikel

Zuschlag für Erwerbsminderungsrentner wird integriert

Für rund drei Millionen Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, wird der bisherige Zuschlag neu organisiert. Ab dem 1. Dezember 2025 wird er nicht mehr separat ausgezahlt, sondern Teil der regulären Rentenzahlung. Dadurch wird der Zuschlag künftig automatisch bei Rentenanpassungen berücksichtigt.

Die Höhe orientiert sich weiterhin am Rentenbeginn:

  • Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 → 7,5 % Zuschlag

  • Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2019 → 4,5 % Zuschlag

In einigen Fällen kann die monatliche Zahlung dadurch höher ausfallen. Die Rentenversicherung informiert die Betroffenen direkt.

Für Hinterbliebene kann sich jedoch eine Änderung ergeben: Da der Zuschlag künftig zum anrechenbaren Einkommen zählt, kann dies Auswirkungen auf die Höhe der Hinterbliebenenrente haben.


Renten per Scheck laufen aus

Zum Jahresende 2025 stellt die Rentenversicherung die Zustellung per Scheck vollständig ein.
Personen, die bisher kein Konto hinterlegt haben, sollten dies zeitnah nachholen, damit die Rentenzahlungen ohne Unterbrechung weiterlaufen können. Sobald eine Kontoverbindung eingetragen ist, werden eventuelle ausstehende Beträge nachgezahlt.

Die Rentenversicherung hat dazu bereits Informationsschreiben versendet.


Kindererziehungszeiten werden angepasst

Die Bundesregierung plant außerdem, die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise zu vereinheitlichen. Ab 2027 soll die Angleichung beginnen, die technische Umsetzung ist ab 2028 vorgesehen.

Bisher gelten:

  • 36 Monate Kindererziehungszeit für Kinder, die nach 1991 geboren wurden

  • 30 Monate für ältere Jahrgänge

Dieses Ungleichgewicht soll künftig entfallen. Für betroffene Eltern bedeutet das eine leichte Aufwertung der Rentenansprüche. Die Anpassung erfolgt automatisch; ein Antrag ist in der Regel nicht erforderlich.


Fazit

Die geplanten Änderungen sollen das Rentensystem transparenter machen und unterschiedliche Regelungen vereinheitlichen. Betroffene erhalten rechtzeitig Informationen von der Rentenversicherung. Es lohnt sich jedoch, die eigenen Unterlagen zu prüfen und über notwendige Schritte – wie etwa die Angabe einer Kontoverbindung – frühzeitig nachzudenken.

Das könnte Sie auch interessieren